So kommt es zum Namen "Strafsenat"
Auf der Homepage der Bundesliga wird der Senat 1 gleich unterhalb des Aufsrichtsrats als eines von sieben Gremien geführt. Weiters gibt es den Senat 2 (Schlichtungs- und Kontrollausschuss), den Senat 3 (Stadienausschuss), den Senat 5 (Lizenzausschuss), das Protestkomitee, bei dem der LASK nach Urteilsverkündung Berufung einlegen könnte, und schließlich noch das Ethikkomitee.
(Text wird unter dem Video fortgesetzt)
Der Senat 1 arbeitet ehrenamtlich und vor allem unabhängig von der Bundesliga. Angeblich ein Grund dafür, warum der LASK das belastende Bildmaterial der Konkurrenz nicht fristgerecht bei der Bundesliga abgegeben hat, sondern direkt beim Senat 1.
Als "satzungsmäßige Aufgaben" des Senat 1 werden folgende zwei Punkte geführt:
- Beglaubigung der Meisterschaftsspiele der Bundesliga.
- Verbandsinterne Untersuchung und Bestrafung aller Vergehen nach dem einschlägigen Regelwerk des ÖFB.
Den breit gebräuchlichen Namen "Strafsenat" hat sich der Senat 1 damit verdient, dass es vor allem mit der Verkündigung von Strafen an die Öffentlichkeit tritt. Getagt wird jeden Montag nach einem Bundesliga-Wochenende, in englischen Wochen auch am Donnerstag. Gegenstand der Tagungen ist zumeist die Festlegung von Sperren nach Roten Karten.
Aber auch für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmung und der Sanktionierung bei Verletzung dieser ist der Senat 1 zuständig. So wurde beim skandalösen Wiener Derby im Februar 2018 eine viel diskutierte Blocksperre sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro gegen den SK Rapid vom Senat 1 ausgesprochen.
Grasser-Anwalt prominentestes Mitglied
Gefällt werden die Urteile stets einstimmig, mindestens drei Mitglieder des acht Juristen starken Gremiums müssen für eine Urteilsfindung anwesend sein, meist sind es vier oder fünf. Wie es mit der Anwesenheitspflicht in der Causa LASK aussehen wird, wurde noch nicht kommuniziert. Gut möglich, dass hier auf die Urteilskraft aller acht erfahrenen Juristen vertraut wird.
Die Mitglieder des Senat 1 im Überblick:
- Dr. Manfred Luczensky (Vorsitz)
- RA Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL
- Richter Mag. Rainer Graf
- RA Dr. Konrad Koloseus, LL.M.
- Mag. Vanessa Rögner
- Dr. Oliver Scherbaum
- Mag. Thomas Schützenhöfer, LL.M.
- Mag. Johannes Wutzlhofer
Der Vorsitzende Dr. Manfred Luczensky ist hauptberuflich bei der Polizeiverwaltung tätig. Den Vorsitz über den Senat 1 hat der studierte Jurist seit vielen Jahren über.
Luczenskys Stellvertreter Dr. Norbert Wess ist der wohl bekannteste Name im Gremium. Der Rechtsanwalt verteidigt gemeinsam mit Manfred Ainedther den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Buwog-Prozess.
Mag. Rainer Graf arbeitet als Richter beim Landesgericht Korneuburg, der auf Immobilienrecht spezialisierte Dr. Konrad Koloseus ist ebenso Rechtsanwalt wie Mag. Johannes Wutzlhofer.
Die einzige Frau im achtköpfigen Gremium heißt Mag. Vanessa Rögner, sie wurde gemeinsam mit Dr. Oliver Scherbaum und Mag. Thomas Schützenhöfer Ende 2018 als neuestes Mitglied in den Senat einberufen.
Welche Strafen drohen dem LASK?
Darüber, wie schwer das Strafmaß des LASK ausfallen wird, kann man nur spekulieren, zu einzigartig ist ein solches Vergehen. Grundsätzlich gilt: "Wir sehen uns als Teil des Produkts Bundesliga und nicht als Gegenpol zu den Vereinen", führte Norbert Wess 2019 im "Standard" aus. Das heißt aber noch lange nicht, dass der LASK mild davonkommen muss.
Fakt ist nämlich: Das "Schummeln" der Linzer hat der Bundesliga einen gehörigen Image-Schaden zugefügt und auch die Neustart-Pläne bis zu einem gewissen Grad in Gefahr gebracht. Von beiden Wiener Großklubs wurden bereits "drakonische Strafen" gefordert. Neben einer saftigen Geldstrafe gilt ein schmerzhafter Punkteabzug am wahrscheinlichsten, aber auch Zwangsabstieg und Verbandsausschluss stehen als mögliche Sanktionen in der ÖFB-Rechtspflegeordnung.
Paragraf 111a ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") besagt: "Wer gegen den sportliche Anstand, die sportliche Disziplin, die sportliche Integrität oder die Prinzipien des Fairplay bzw. der Sportlichkeit verstößt, kann, sofern dieses Vergehen nicht einen anderen Tatbestand erfüllt, mit folgenden Sanktionen bestraft werden:
- a) Ermahnung
- b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen
- c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr
- d) Geldstrafe von bis zu € 15.000,-
- e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit
- f) Abzug von Punkten
- g) Wettbewerbsausschluss
- h) Zwangsabstieg
- i) Ausschluss aus dem Verband"
Wichtiger Zusatz: "Die oben genannten Strafen können auch nebeneinander verhängt werden."
Sollte dem LASK eine Geldstrafe erteilt werden, ergeht diese übrigens nicht in die Kassa der Bundesliga, sondern in deren Sicherheitstopf. Alle Klubs der Bundesliga dürfen Anträge zur Verwendung dieser Gelder stellen, eingesetzt werden dürfen diese aber ausschließlich für Sicherheitsmaßnahmen. Hier kommt Senat 3 zum Einsatz, der dem Bundesliga-Vorstand Empfehlungen zur Vergabe der Mittel des Sicherheitstopfes gibt.
Eines steht fest: Das Vergehen des LASK wird nicht ohne Konsequenzen bleiben, die Linzer werden noch einige Zeit sowohl mit dem Image der Unsportlichkeit sowie mit dem finanziellen Schaden, der bei einem möglichen Punkteabzug und dem daraus resultierenden Verpassen des Europacups entstehen könnte, zu kämpfen haben. "Wir werden die Liga nicht allein durch Strafen verbessern können. Unser Teil ist zu sagen: Jetzt war's zu viel, jetzt muss es Konsequenzen geben", lautet das Credo der Senat 1, wie Wess im "Standard" ausführt.
Ganz so trocken, wie sich der Alltag des "Strafsenat" anhört, geht es übrigens nicht immer zu: Der Vorsitzende Manfred Luczensky erinnert sich an einen Vorfall während eines Wiener Derbys im Jahr 1997, als der Austrianer Andreas Ogris und der Rapidler Samuel Ipoua aneinander gerieten und beide mit Rot vom Platz flogen.
Zur Stellungnahme aufgefordert erklärte sich Ogris damals: "Ich wollte mich versöhnen."