Mehrere Listen, wenn es keine Vereinigung gibt
Nach den bisherigen Hearings sei es demnach zu keiner finalen Entscheidung gekommen, eine der drei Listen als alleinigen Wahlvorschlag zu ernennen. Zur weiteren Vorgangsweise sei beschlossen worden, die Stärke der drei bewerbenden Listen im Sinne des SK Rapid zu vereinen, um wie in den Satzungen vorgesehen eine Liste zur Wahl zuzulassen.
Erst, wenn eine solche Vereinigung nicht zustande kommt, müsse es zu einem mehrheitlichen Beschluss kommen, mehrere Listen zur Wahl zuzulassen. Erst dann wird über die Zulassung der einzelnen Listen entschieden.
Anfang und Ende der kommenden Woche gibt es zwei Tagungen des Wahlkomitees. Eine Entscheidung über den oder die Wahlvorschläge muss bis spätestens drei Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung am 25. November erfolgen.