Kann "für andere Berufsgruppen" interessant sein
Da die Serviceleistungen von der Fachgruppe ausgeweitet wurden, haben deren Funktionäre mit der "Vereinigung der Fußballer" einen eigenen Verein gegründet, der mit der Gewerkschaft eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat. Seit dem Vorjahr ist die Interessenvertretung aber nicht mehr unter dem Dach des ÖGB, sondern eine eigenständige Organisation, die die Rechte ihrer Mitglieder selber vertreten will.
Stimmt das beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt dem Antrag auf Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit zu, könnten weitere, zahlenmäßig bedeutendere Berufsgruppen diesem Beispiel folgen, sagte Anwalt Roland Gerlach, der die Fußballer gemeinsam mit der Anwältin Christina Toth rechtlich vertritt.
"So etwas ist sicher nicht bei Branchen wie dem Handel zu erwarten, aber für andere Berufsgruppen kann dies durchaus interessant sein", ergänzte Gerlach gegenüber der APA.
"Spezielle, klar abgegrenzte Berufsgruppen könnten so besser vertreten werden", sagte Gerlach, "aber auch die Arbeitgeberseite würde profitieren, wenn Experten der jeweiligen Berufsgruppen am Verhandlungstisch sitzen".
ÖGB zweifelt Gültigkeit der Vollmachten an
Bei der Gewerkschaft sieht man die Angelegenheit naturgemäß anders: "Wir haben als 'younion Die Daseinsgewerkschaft' die Kollektivvertragsfähigkeit und für die Fußball-Bundesliga ist die Kollektivvertragspartnerschaft mit uns fraglos. Rechtsgutachten und Rechtsmeinungen bestätigen, dass die neu gegründete Spielervereinigung sie nicht erlangen kann. Einzelne Spieler sind ausgetreten, allerdings stellt sich die Frage, inwieweit diese Vollmachten überhaupt gültig sind. Schließlich wurde den Spielern ein Übertritt mit gleichen Rechten und Pflichten versprochen. Unsere vollste Konzentration liegt aber bei der Vertretung der Spielerinteressen und nicht auf Auseinandersetzungen", teilte Gewerkschafter Thomas Kattnig der APA mit.