Wird Gersbeck schuldig gesprochen, drohen ihm nach Paragraf 84 Absatz 4 des österreichischen Strafgesetzbuches sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Der Torhüter war vor dem Vorfall offenbar mit Fans aus der Ultra-Szene im Stadtgebiet von Zell am See unterwegs gewesen. Er wurde nach dem Vorfall vom Mannschaftstraining seines Clubs suspendiert.
Nicht nur wegen der polizeilichen Ermittlungen, sondern auch, weil er sich unerlaubt vom Team-Hotel entfernt hatte, wie Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich damals in einer Club-Mitteilung informierte.