Für Richterin echte Reue gezeigt
In der Urteilsbegründung spricht Richterin Astrid Stammerjohann von relativ wenigen Straftaten. "Das besondere öffentliche Interesse ist die Kehrseite ihrer Berühmtheit", sagt Stammerjohann.
Positiv sei ihm beim Strafmaß angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. "Für mich hat er echte Reue gezeigt", sagt die Richterin weiter.
Metzelders Anwalt Ulrich Sommer ließ anschließend auf dem Gerichtsflur offen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Die Rolle als Angeklagter sei für seinen Mandanten sehr belastend gewesen, deshalb habe er es vorgezogen, in dieser Instanz einen vorläufigen Schlussstrich zu ziehen. "Ob das wirklich ein Schlussstrich ist, werden wir noch erörtern", sagt Sommer.
Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage Details. So soll der ehemalige Nationalspieler im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.