Juristisch gehe es hierbei um die Monopolstellung des ÖFB für österreichische Fußballprofis, erklärten die Anwälte. Dieser dürfe groß gesprochen nicht willkürlich zum Nachteil der betroffenen - in diesem Fall - Sportler und Sportlerinnen handeln. "Bisher haben wir noch keinen überzeugenden Grund gehört, warum die Tore nicht gelten sollten", sagte Hiersche.
"Die FIFA ist nicht zuständig." Und selbst kleinere Abweichungen von den damals gültigen Regeln wären kein hinreichender Grund, warum die Spiele nicht in der offiziellen Statistik landen sollten.
Polster geht es "um sein Lebenswerk"
Ainedter betonte, dass es Polster "um sein Lebenswerk" gehe. Der Ex-Sportler hege keinen Groll gegen den ÖFB und wolle auch nicht dagegen vorbauen, dass Marko Arnautovic (36 Tore) früher oder später seinen Rekord von 44 ÖFB-Toren in 95 Länderspielen übertrifft.
Ainedter selbst habe Polster davon überzeugt, die Angelegenheit mit juristischen Mitteln zu verfolgen. Gespräche mit Vertretern des Fußballverbandes hätten keinen Erfolg gebracht.
Die Klage sei dem ÖFB mittlerweile zugestellt worden, man warte nun auf eine Klagebeantwortung. Eine erste Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien könnte laut Hiersche im März oder April stattfinden. Eine außergerichtliche Einigung ist freilich weiterhin nicht gänzlich ausgeschlossen.