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Regionalliga Ost fordert Aufstockung auf 16 Klubs

<a href='/de/daten/news/fussball/regionalliga-ost/' class='tag'>Regionalliga Ost</a> fordert Aufstockung auf 16 Klubs Foto: © GEPA

In einer gemeinsamen Erklärung an den ÖFB und die Landesverbände Wien, Niederösterreich und Burgenland haben die dreizehn Vereine der Regionalliga-Ost am Donnerstag die Aufstockung der dritten Leistungsstufe von 13 auf 16 Teams 2021/22 gefordert.

"Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, inhaltlich wie rechtlich, dass nunmehr schon wieder Diskussionen über eine Regionalliga mit nur dreizehn Vereinen laufen. Das ist inakzeptabel", hieß es in einer Aussendung.

"Die drei Verbände und ihre Präsidenten haben uns letzten Sommer hoch und heilig versprochen, dass die Regionalliga Ost in der Saison 2021/22 mit den statutarisch vorgeschriebenen sechzehn Vereinen startet", hieß es vonseiten Adi Sollys, Vorsitzender des Liga- und Klassenauschusses der RLO, weiter.

Liegt in der Kompetenz der Landesverbände

Aufgrund der Corona-Situation sei ein neuerlicher Abbruch der Liga zu befürchten, dennoch müssten im Herbst 16 Teams - so wie in den Saisonen zuvor - antreten.

2019/20 waren der Liga nach dem Abbruch durch den Rückzug von Ebreichsdorf, die Insolvenz des SV Mattersburg (SVM II) und den Aufstieg von Rapid II in die 2. Liga drei Teams abhandengekommen. Die Folge: 24 statt 30 Runden. Der ÖFB hatte das Ansinnen auf Aufstockung damals unter Verweis auf mangelnde Rechtssicherheit abgelehnt.

"Es liegt in der Kompetenz der Landesverbände, in Absprache mit den betroffenen Vereinen, hier Entscheidungen herbeizuführen, die das ermöglichen. Engagement und Kreativität von Seiten der Verbände sind hier gefragt", schrieb man nun in der gemeinsamen RLO-Erklärung.

"Die aufstiegswilligen Clubs sind auch bereit, Kompromisse einzugehen, damit die Klassenstärke von 16 Mannschaften erreicht wird. Diese Klubs würden Entscheidungsspiele um den RLO-Aufstieg - egal in welcher Form (Play-offs, K.o.-Duelle - wie beim Champions League Finale 2020) zustimmen. Auch würden sie einen Klagsverzicht sogar rechtsverbindlich bestätigen."

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