Insgesamt haben 179 von 207 Verbänden für die Reformen gestimmt.
Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:
- Der Präsident: Der Chef des Weltverbandes soll repräsentieren und nicht regieren. Verträge über TV- und Marketingdeals werden nicht mehr von ihm gemacht. Er ist Mitglied des Councils und darf einen Vorschlag für die Ernennung des Generalsekretärs abgeben. Seine Regentschaft ist auf maximal drei mal vier Jahre begrenzt. Das Gehalt wird veröffentlicht.
- Das Council: Aufsichtsrat statt Regierung. Das neue Gremium ersetzt das Exekutivkomitee. 37 Mitglieder statt bisher 25 inklusive Präsident, dazu hohe Repräsentation aus Afrika und Asien. Statt die operativen Entscheidungen zu treffen, werden sie im Council nur noch genehmigt. Wie der Präsident müssen die Mitglieder ein externe Integritätsprüfung durchlaufen. Auch hier beträgt die maximale Amtszeit dreimal vier Jahre. Laufende Mandate im Exko haben Bestandsschutz.
- Der Generalsekretär: Der neue starke Mann wird durch das Council gewählt und kontrolliert. Bei ihm laufen alle operativen Fäden zusammen. Er bestimmt das Alltagsgeschäft. Der Top-Manager ist aber auch unter Beobachtung der Abteilung für korrekte Unternehmensführung.
- Die Kommissionen: Nur noch neun statt 26 ständige Kommissionen sollen die Administration schlanker machen. Nicht mehr jedes der 209 FIFA-Mitgliedsländer bekommt einen Posten in Zürich. Die Versorgungs-Kultur für Funktionäre aus aller Welt soll beendet werden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder kommen nicht aus der FIFA-Familie, sondern sind externe Experten.
- Die Kontrollgremien: Ethikkommission und juristische Gremien wie die Disziplinarkommission werden komplett unabhängig und extern besetzt.
- Frauen: Jede Konföderation muss mindestens eine Frau in das Council entsenden. Gleichberechtigung der Geschlechter wird in die Statuten aufgenommen.
- Menschenrechte: Die Wahrung der Menschenrechte wird als Ziel in die Statuten aufgenommen.
- Konföderationen: Die sechs Kontinentalverbände müssen grundsätzliche demokratische Regularien in ihre Statuten aufnehmen und unabhängige juristische Institutionen installieren.