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Verurteilung in skurriler "Kettensägen-Causa" um Ex-DFB-Star

Verurteilung in skurriler "Kettensägen-Causa" um Ex-DFB-Star Foto: © getty
Ein deutsches Gericht hat den ehemaligen deutschen Fußball-Nationaltormann Jens Lehmann zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
 
Das Amtsgericht Starnberg verhängte am Freitag 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs - insgesamt 420.000 Euro. Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, sagte Richterin Tanja Walter.
 

Staatsanwaltschaft forderte Freieheitsstrafe

Er sei jedoch nicht Opfer, sondern Täter und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit und ein Vorfall mit einer Kettensäge standen, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro.

Lehmann war angeklagt wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs. Im Zentrum der Vorwürfe gegen den 54-Jährigen stand ein Nachbarschaftsstreit. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn am Starnberger See in Oberbayern eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben.

Es gebe "keinen Zweifel" daran, dass die Vorwürfe gegen den WM-Helden von 2006 zutreffen, betonte Staatsanwalt Kreutzer. Lehmann habe seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen" wollen. Er sah bei Lehmann eine hohe kriminelle Energie und warf im "Selbstjustiz" vor.

Vom Helden zum Angeklagten

Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingestanden, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen. Lehmanns Anwalt Christoph Rücker meinte u.a., Lehmann leide unter einem Promi-Malus, die Anklagepunkte seien "Peanuts".

Lehmann war 2006 zum gefeierten Goalie der Heim-WM in Deutschland geworden - vor allem durch seine Glanzleistung beim Elfmeterschießen gegen Argentinien im Viertelfinale. Als Aktiver spielte er u.a. beim FC Schalke 04, bei Borussia Dortmund und beim FC Arsenal in London.

Im Finale um den UEFA-Cup 1997 trug er mit einem gehaltenen Elfmeter im Penalty-Schießen zum Sieg der Schalker gegen Inter Mailand bei.

 

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