Die Stellungnahme des DFB zur Entscheidung:
"Die Sachverhaltsermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt, die vom DFB in vollem Umfang unterstützt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Der DFB ist unverändert der Auffassung, dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro betrieblich veranlasst war und deshalb zu Recht steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde. Demzufolge fehlt es auch an einer Grundlage für eine Versagung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006."