"Er hat über die Regeln Bescheid gewusst"
"Aus Gründen des Naturschutzes ist es verboten, nach 16 Uhr im Nationalpark Hohe Tauern zu fliegen. Dagegen hat Hannes Arch verstoßen", wird Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 des Landes Kärnten, zitiert.
Arch müsse von diesem Verbot auf jeden Fall gewusst haben, so Kreiner gegenüber der APA: "Für die Erlaubnis zur Belieferung der Hütte hat Arch ja ein klassisches Behördenverfahren durchlaufen. Dabei hat er den strengen Auflagen ausdrücklich zugestimmt. Noch dazu war Arch ja ein profunder Kenner der Materie, der auch über die Regeln Bescheid gewusst hat."
Ein Verstoß gegen Luftverkehrsregeln sei der Nachtflug aber nicht gewesen. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat indes mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, Ergebnisse liegen noch keine vor.