Verteidigung wollte Freispruch erwirken
Verteidiger Bernhard Lehofer verlangte dagegen einen Freispruch. Seisenbacher sei nicht "der böse Narzisst, der Mephisto". "Ich und viele, viele andere Leute sind von seiner Unschuld überzeugt", betonte Lehofer.
Er zählte "Risikofaktoren" auf, die er den Belastungszeuginnen unterstellte. Diese könnten aus Eifersucht, aufgrund schwerer Enttäuschungen oder psychischer Probleme die Unwahrheit gesagt haben, mutmaßte der Anwalt: "Ihre Angaben sind nicht derart valide, dass man einen unbescholtenen Mann verurteilten könnte."
Demgegenüber ortete Lehofer "ausreichend Argumente, um den Ausführungen des Herrn Seisenbacher Glauben zu schenken."
Erschwerende Punkte
Erschwerend wertete der Senat demgegenüber das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen, dass es mehrere Opfer gegeben hat und den langen Deliktszeitraum. Das erste Mädchen, an dem sich Seisenbacher laut erstinstanzlichem Urteil vergriffen hat, war neun Jahre alt, als er die ersten Missbrauchshandlungen setzte. Diese dauerten mehrere Jahre an.
Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, nickt der gefasst wirkende Seisenbacher kurz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Bernhard Lehofer erbittet Bedenkzeit. Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig gab vorerst keine Erklärung ab.