Fall für den OGH
Der Salzburger Klub Schwimmteam Delphin hatte gegen den vor fast fünf Jahren ausgesprochenen Ausschluss prozessiert und rechtskräftig gewonnen. In einem zweiten Prozess forderte der Verein auch 125.000 Euro plus Zinsen wegen entgangener Sponsorengelder. Begründet wurde dies damit, dass das Schwimmteam Delphin zum Zeitpunkt des Ausschlusses knapp vor dem Abschluss eines 125.000 Euro schweren Sponsoring-Vertrages gestanden sei.
Der OSV wurde in erster Instanz zur Zahlung verurteilt, hatte aber mit der Berufung in zweiter Instanz Erfolg. Der Verein ging vor den OGH, der die Sache an die erste Instanz rückverwies. Diese entschied nun neuerlich zugunsten des Schwimmteams Delphin.
"Da der Fall bereits einmal beim OGH war, sehen meine Klienten einer allfälligen Berufung durch den OSV gelassen entgegen", schrieb Anwalt Thomas Krankl am Dienstag der APA.