Dem mitangeklagten ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Gerald Heigl wurden zwölf Monate bedingte Haft auferlegt.
Dürr muss zudem eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro und Heigl in der Höhe von 3.120 Euro zahlen. Das Gericht sprach bei Dürr außerdem den Verfall des durch die strafbaren Handlungen erlangten Vermögens in Höhe von 52.000 Euro aus - damit muss Dürr diesen Betrag an den Bund zahlen.
Beide Angeklagte nahmen ihr Urteil an - diese waren damit rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte Dürr vorgeworfen, selbst Blutdoping praktiziert zu haben, aber auch anderen Sportlern verbotene Wirkstoffe überlassen zu haben. Letzteres sah das Gericht aber nur teilweise als erwiesen an. Heigl soll unter anderem Dürr mit Wachstumshormonen versorgt und zum Blutdoping vermittelt haben. Dürr selbst hatte damals die Ermittlungen zur "Operation Aderlass" ins Rollen gebracht.