Strafe höher als von Staatsanwaltschaft gefordert
Laut Gutachten war er mindestens mit 132 km/h unterwegs. Die Staatsanwaltschaft musste den Unfall nochmals untersuchen, nachdem das Gericht die Anklageschrift vor zwei Jahren angezweifelt und den Urteilsvorschlag zurückgewiesen hatte. Fraglich war, wie schnell Ullrich vor dem Unfall unterwegs war.
Zudem hatte der Ex-Radstar neben Alkohol auch Medikamente im Blut. Ob diese einen Einfluss auf sein Fahrverhalten hatten, konnte nicht bewiesen werden.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft 17 Monate auf Bewährung gefordert, gleiches galt für den Anwalt des früheren Tour de France-Siegers. Damit fällte das Gericht eine um vier Monate höhere Strafe, als in den Plädoyers gefordert. Außerdem bekam der 43-Jährige eine 4-jährige Probezeit aufgebrummt.