Das sagt Peter Schröcksnadel
"Lukas Müller war ein großes und hoffnungsvolles Nachwuchstalent, sein Unfall war eine Tragödie. Nicht nur für ihn, auch für uns und seine Kollegen im ÖSV", wurde Verbands-Präsident Peter Schröcksnadel in einer Aussendung zitiert.
Der ÖSV wolle nun prüfen, welche sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs auf künftige Sportveranstaltungen haben wird.
"Das betrifft aber nicht nur den ÖSV, sondern könnte Auswirkungen auch für andere Sportverbände und -veranstalter in Österreich haben", erklärte Schröcksnadel. "Die Frage ist, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Personen und Freiwillige, die - außerhalb des Kaders - an Sportveranstaltungen teilnehmen und wie müssen sie allenfalls arbeitsrechtlich abgesichert werden. Welche Konsequenzen entstehen daraus auch für kleine Veranstaltungen. Es wird dafür eine praktikable Regelung brauchen, um kleinere Veranstaltungen auch künftig durchführen zu können."
Auch Absicherung des Betreuerstabs
Der ÖSV habe sich für Lukas Müller nach dem Unfall sehr dafür eingesetzt, dass ihm eine entsprechende Entschädigung von den Versicherungen zuerkannt wurde, die ihm helfen sollten, seine schwierige Situation zu erleichtern.
Müller habe bisher 480.000 Euro aus ÖSV-Versicherungen sowie weitere 350.000 Schweizer Franken (306.024,31 Euro) aus einer Rahmenversicherung des Skiweltverbands FIS erhalten.
Allerdings deckt nur ein anerkannter Arbeitsunfall die lebenslangen Folgekosten ab. Die Entscheidung zugunsten Müllers könnte nicht nur für Sportler, sondern auch die Absicherung des Betreuerstabes auch in anderen Sportarten auf neue Beine stellen.